Unsere Leistungen

Als Notare sind wir zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Für eine Vielzahl besonders weitreichender Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Kerngebieten der notariellen Tätigkeit gehören folgende Bereiche:

Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Erbrecht und Vorsorge
Familienrecht

Als neutrale Mittler an Ihrer Seite

Wir beraten Sie vor der Beurkundung unparteilich und umfassend. Wir übersenden Ihnen Vertragsentwürfe und stehen für Ihre rechtlichen Fragen und Änderungswünsche gerne zur Verfügung. Nach der Beurkundung übernehmen wir den Vollzug der Urkunde für Sie: Oft sind im Rahmen der Abwicklung Genehmigungen und Erklärungen Dritter einzuholen, Anträge bei Gericht zu stellen und zur Absicherung beider Vertragsparteien Zahlungen zu überwachen.

Gerade in schwierigen Situationen stehen wir unseren Mandanten als neutrale Mittler zur Seite. Unsere Aufgabe ist es, eine für alle Beteiligten transparente und inhaltlich ausgewogene Lösung herbeizuführen.

Die anfallenden Notargebühren sind bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe bestimmt sich nach dem Wert der Angelegenheit, nach der konkreten notariellen Tätigkeit und nach den beurkundeten Regelungen.


Immobilienrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht. Bei dem Kauf oder dem Verkauf Ihrer Immobilie begleiten wir Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zu den abschließenden Eintragungen im Grundbuch. Wir entwerfen die notwendigen Vereinbarungen nach Ihren Vorstellungen, beurkunden den Vertragsschluss und sorgen für die reibungslose Abwicklung. Dabei übernehmen wir einen Großteil der notwendigen Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und Banken. Wir holen erforderliche Genehmigungen ein, sorgen für die Löschung von Pfandrechten im Grundbuch und achten auf eine rechtliche Absicherung der Parteien bei Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung.

Vertragstypen:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen
  • Immobilienschenkungen / vorweggenommene Erbfolge
  • Gewährung von Vorkaufsrechten, Dienstbarkeiten und anderen dinglichen Belastungen (wie etwa Grundschulden und Hypotheken)
  • Bauträgerverträge zu Neubauten und Sanierungsobjekten
  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen für Wohnungseigentum

Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der Rechtsform, mit der sich Ihre unternehmerischen Ziele am besten verwirklichen lassen. Wir begleiten Ihr Unternehmen dauerhaft von der Gründung an in allen notariellen Angelegenheiten. Dabei arbeiten wir bei Bedarf gern mit Ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.


Erbrecht

Die beste Lösung muss nicht kompliziert sein. In Nachlassangelegenheiten brauchen Sie einen erfahrenen Ansprechpartner, dem Sie vertrauen. Wir widmen uns Ihren Anliegen ausgewogen und umsichtig.

Oft entspricht die im Gesetz vorgesehene Erbfolge nicht den Besonderheiten Ihrer individuellen Familienverhältnisse. Immer dann, wenn Sie Ihre Nachfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge gestalten wollen, gewährleistet ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag, dass Ihr letzter Wille klar und eindeutig formuliert und im Todesfall befolgt wird. Streitigkeiten unter Ihren Erben können Sie dadurch verhindern. Und nicht zuletzt die Kosten für einen Erbschein vermeiden. Oftmals sind auch gemeinsam mit einem Steuerberater steuerliche Folgen zu bedenken; flankierend zu einer Verfügung von Todes wegen kann eine umfassende Gestaltung der Vermögensnachfolge – einschließlich lebzeitiger Übertragungen – ratsam sein.

Notarurkunden im Bereich des Erbrechts:

  • Einzeltestament oder Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Erb- oder Pflichtteilsverzicht
  • Erbscheinsantrag
  • Erbausschlagung

Vorsorge für den Krankheitsfall – in guten Händen:

Wir helfen Ihnen bei der Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern und wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln: Die Auswahl eines Betreuers durch die Gerichte lässt sich durch eine notarielle Betreuungsverfügung maßgeblich beeinflussen und mit einer notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht in der Regel sogar ganz vermeiden. In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Behandlungswünsche gegenüber Ärzten in klarer Form fest. Auf Wunsch lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit sie im Ernstfall schnell und zuverlässig zur Geltung kommen.


Familienrecht

Erfahrung und Fingerspitzengefühl

In einem notariellen Ehevertrag können Sie vor und auch während Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft die beiderseitigen Erwartungen an die wirtschaftliche Seite des Zusammenlebens klären und gegenseitige finanzielle Ansprüche festlegen. Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und kennen die Grenzen der Vertragsfreiheit. Aber auch und gerade dann, wenn eine Trennung oder eine Scheidung unvermeidbar erscheinen, hilft Ihnen eine notarielle Urkunde zu einer fairen und dauerhaften Klärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Notar ist auch in diesem Bereich stets unparteilicher Berater beider Parteien. Aufreibende Gerichtsverfahren können erheblich verkürzt werden. Dadurch sparen Sie Zeit, Kosten und schonen nicht zuletzt Ihre Nerven.

Familienrechtliche Urkunden:

  • Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Antrag auf Adoption von Minderjährigen und Volljährigen
  • Vaterschaftsanerkennung