Familienrecht

Erfahrung und Fingerspitzengefühl

In einem notariellen Ehevertrag können Sie vor und auch während Ihrer Ehe die beiderseitigen Erwartungen an die wirtschaftliche Seite des Zusammenlebens klären und gegenseitige finanzielle Ansprüche festlegen. Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und kennen die Grenzen der Vertragsfreiheit. Dabei arbeiten wir gerne Hand in Hand mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern. Aber auch und gerade dann, wenn eine Trennung oder eine Scheidung unvermeidbar erscheinen, lässt sich durch eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung ein langes, kostspieliges und nervenaufreibendes Gerichtsverfahren erheblich verkürzen und vereinfachen. Gerade in diesem Kernbereich unserer Tätigkeit sind wir als stets unparteiliche Berater beider Parteien sehr gefragt und können auf langjährige Erfahrung und viel Fingerspitzengefühl zurückgreifen.

Familienrechtliche Urkunden:
  • Ehevertrag

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Antrag auf Adoption von Minderjährigen und Volljährigen

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Sorgeerklärung