Erbrecht

Vorausschauende Nachlassgestaltung

Die beste Lösung muss nicht kompliziert sein. Wir nehmen uns die nötige Zeit, um Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche mit Ihnen gemeinsam zu erörtern und widmen uns Ihren Anliegen ausgewogen und umsichtig. Möglicherweise entspricht die im Gesetz vorgesehene Erbfolge nicht den Besonderheiten Ihrer persönlichen und familiären Verhältnisse. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag gewährleistet, dass Ihr letzter Wille von uns juristisch klar und eindeutig formuliert und im Todesfall befolgt wird. Streitigkeiten unter Ihren Erben können Sie dadurch vorbeugen und nicht zuletzt die Kosten für einen Erbschein vermeiden. Denn in aller Regel benötigen Ihre Erben keinen Erbschein, wenn sie sich durch ein eröffnetes notarielles Testament ausweisen können. Oftmals sind gemeinsam mit einem Steuerberater steuerliche Folgen zu bedenken; flankierend zu einer Verfügung von Todes wegen kann dann unter Umständen eine umfassende Gestaltung der Vermögensnachfolge – einschließlich lebzeitiger Übertragungen – ratsam sein.

Unser Tätigkeitsspektrum im Bereich des Erbrechts:
  • Einzeltestament oder Gemeinschaftliches Testament

  • Erbvertrag

  • Erb- oder Pflichtteilsverzicht

  • Anträge zur Erteilung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen und Testamentsvollstreckerzeugnissen

  • Erbausschlagung

  • Erbauseinandersetzung

In guten Händen

General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung, Vorsorge für den Krankheitsfall.

 

Wir helfen Ihnen bei der Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern und wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln: Die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht zugunsten einer Vertrauensperson – z.B. eines Kindes, Partners oder Freundes – kann in vielen Lebenslagen praktisch und im Ernstfall entscheidend sein. Die Auswahl eines Betreuers durch die Gerichte lässt sich durch eine notarielle Betreuungsverfügung maßgeblich beeinflussen und mit einer notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht in der Regel sogar ganz vermeiden. In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Behandlungswünsche gegenüber Ärzten in klar formulierter Form fest. In aller Regel lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit sie im Ernstfall schnell und zuverlässig zur Anwendung gelangen.