General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung, Vorsorge für den Krankheitsfall.
Wir helfen Ihnen bei der Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern und wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln: Die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht zugunsten einer Vertrauensperson – z.B. eines Kindes, Partners oder Freundes – kann in vielen Lebenslagen praktisch und im Ernstfall entscheidend sein. Die Auswahl eines Betreuers durch die Gerichte lässt sich durch eine notarielle Betreuungsverfügung maßgeblich beeinflussen und mit einer notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht in der Regel sogar ganz vermeiden. In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Behandlungswünsche gegenüber Ärzten in klar formulierter Form fest. In aller Regel lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit sie im Ernstfall schnell und zuverlässig zur Anwendung gelangen.