Arbeitsfelder

Wir sind für sie da

Als Notarinnen sind wir zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Die notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung ist für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften mit besonders weitreichender Wirkung zum Schutz der Beteiligten oder des Rechtsverkehrs gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Kerngebieten unserer Tätigkeit gehören folgende Rechtsbereiche:

Als neutrale Mittler an Ihrer Seite

Notarinnen und Notare sind kraft Amtes gehalten, sämtlichen Beteiligten einer notariellen Urkunde als neutrale Berater und Mittler zur Seite zu stehen, ihren Willen zu erforschen und den Sachverhalt zu klären. Wir beraten Sie vor der Beurkundung unparteilich und umfassend. Wir erstellen Ihre Vertragsentwürfe und stehen für Ihre rechtlichen Fragen und Änderungswünsche gerne zur Verfügung. Nach der Beurkundung übernehmen wir den Vollzug der Urkunde für Sie: Oft sind im Rahmen der Abwicklung Genehmigungen und Erklärungen Dritter einzuholen, Anträge bei Gericht zu stellen und zur Absicherung beider Vertragsparteien Zahlungen zu überwachen. Gerade in schwierigen Situationen stehen wir unseren Mandanten als neutrale Mittler zur Seite. Unsere Aufgabe ist es, eine für alle Beteiligten transparente und ausgewogene Lösung herbeizuführen.

Kosten

Die anfallenden Notargebühren sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe bestimmt sich nach der Art und dem Wert der Angelegenheit sowie der konkreten notariellen Tätigkeit. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen selbstverständlich vorab Kostenauskunft – sprechen Sie uns gerne an.